Unsere Notare
Ulrich Goetjes
Rechtsanwalt und Notar
Dr. Birgit Jöllenbeck
Rechtsanwältin und Notarin
Die Kompetenzen unserer Notare
Die Notare erledigen alle Angelegenheiten, die der notariellen Beurkundung oder der öffentlichen Beglaubigung bedürfen. Dazu gehören insbesondere
- alle Grundstücksangelegenheiten wie Kauf/Verkauf, Übertragung und Belastung von Grundstücken mit Grundschulden, Hypotheken und Dienstbarkeiten aller Art sowie die Löschung solcher Belastungen;
- das Gesellschaftsrecht mit der Beratung bei der Auswahl der Gesellschaftsform (Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft), die Formulierung der Gesellschaftsverträge, Gründungsverhandlungen, weiter Beratung für und Begleitung von Gesellschafterversammlungen, Unternehmenskaufverträge (Asset Deal, Share Deal), Verschmelzungs- und Abspaltungsverträge, Unternehmensnachfolge (Generationenwechsel), sämtliche zum Handelsregister erforderlichen Anmeldungen
- das Erbrecht: Beratung über den Inhalt und die Formulierung von Testamenten, Erbverträgen, Vermächtnisanordnungen und deren Beurkundung, Herbeiführung von Erb- und Pflichtteilsverzichten. Antrag auf Erteilung von Erbscheinen, Aufnahme von Erbausschlagungen sowie den Entwurf und die Beurkundung von Erbauseinandersetzungsverträgen
- das Familienrecht: Beratung über Entwurf und Beurkundung von Eheverträgen, wozu insbesondere die Wahl des richtigen Güterstandes gehört, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, vertragliche Vereinbarungen für nichteheliche Partnerschaften;
- die Vorsorgevollmachten, bestehend aus rechtsgeschäftlicher (General-)Vollmacht, Vollmacht in persönlichen Angelegenheiten (Zustimmung zu medizinischen Eingriffen, Vertretung gegenüber Ärzten, Krankenhäusern, Heimen, Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht) und die Patientenverfügung.
Der Mandant im Mittelpunkt
Die notarielle Tätigkeit beginnt mit einem ausführlichen Mandantengespräch, in dem die aktuelle Situation erörtert wird. Der Mandant formuliert sodann seine Wünsche und Zielvorstellungen. Gibt es mehrere Lösungswege, zeigen wir diese auf und diskutieren sie mit dem Mandanten. Die Ergebnisse dieses Gesprächs fassen wir in einem ersten Vertragsentwurf zusammen, der dem Auftraggeber übersandt wird. Änderungswünsche und/oder Korrekturen werden je nach Umfang telefonisch oder in einem weiteren persönlichen Gespräch behandelt und in den Entwurf eingearbeitet.
Soweit erforderlich, beziehen wir den steuerlichen Berater des Mandanten in die Beratung mit ein.
In einem weiteren vereinbarten Termin erfolgt dann die Beurkundung der endgültigen Fassung.