Nachbarschaftsrecht
Das Nachbarschaftsrecht stellt ein wesentliches Element des Fachanwalts für Miet- und Wohnungseigentumsrecht dar.
Nach § 903 BGB ist der Eigentümer einer Sache berechtigt, mit dieser nach freiem Belieben zu verfahren. Rechte aus dem Eigentum haben nur insoweit zurückzutreten, als das Gesetz oder Rechte Dritter der Ausübung des Rechts aus Eigentum entgegenstehen. Solche Rechte Dritter können sich u. a. aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis, aber auch aus den Nachbargesetzen der jeweiligen Bundesländer ergeben.
Zu unserer Kompetenz gehört es, Sie lösungsorientiert in Ihrem Nachbarschaftsstreit zu vertreten, sowohl präventiv als auch in Schlichtungs- und Gerichtsverfahren.