Gesellschaftsrecht (Kapital- und Personengesellschaften)
Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Ausgangspunkt ist, dass ein erfahrener Kaufmann weniger Schutz benötigt und großes Interesse an der Beschleunigung von Abläufen hat.
Unsere Expertise bezieht sich u.a. auf Handelsgeschäfte, Handelsvertreterrecht sowie die Gestaltung von Geschäftsbeziehungen zwischen zwei Kaufleuten.
Bei der Beitreibung offener Forderungen stehen wir zuverlässig und schnell zu Ihrer Verfügung.
Hinsichtlich gesellschaftsrechtlicher Beratungen informiert uns der Mandant zunächst darüber, welche Ziele er mit der Errichtung einer Gesellschaft verfolgt. Wir erläutern den Unterschied zwischen Personengesellschaften (OHG, KG) und Kapitalgesellschaften (GmbH, AG). Dies bezieht sich auf die „Handhabung“ im normalen Geschäftsbetrieb (welche Formalien müssen eingehalten werden?), auf Haftungsfragen sowohl der Gesellschafter als auch der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaften und auch auf steuerliche Aspekte. Nach dem Entwurf von Gesellschaftsverträgen erfolgt die Gründungsverhandlung und Eintragung in das Handelsregister.
Ist die Gesellschaft gegründet, beraten wir bei der Abhaltung von Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsrats- und Beiratssitzungen. In schwierigen Fällen nehmen wir auf Wunsch des Mandanten selbst daran teil.
Unsere Tätigkeit bezieht sich auch auf Formwechsel (Umwandlung von einer Gesellschaftsform in eine andere Gesellschaftsform), Verschmelzungen (Fusionen mehrerer Gesellschaften) und Abspaltung (Aufteilung einer Gesellschaft in mehrere neue Gesellschaften). Zu diesem Bereich gehört auch der Entwurf von Unternehmensverträgen (Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge).
Zum Gesellschaftsrecht gehört auch die Gestaltung der Unternehmensnachfolge ebenso wie die Veräußerung von Betrieben und Betriebsteilen sowohl als Share Deal als auch in der Form des Asset Deals. Schließlich sind wir bei der geordneten Liquidation einer Gesellschaft behilflich.