Erbrecht

Das Erbrecht ist aufgrund erheblicher Vermögensverschiebungen für den Erblasser und für den Erben von überragender Bedeutung.

Wir beraten und vertreten Sie interessengerecht und sachkompetent, sowohl bei der Abwicklung eines Erbfalls, als auch bei der Konzipierung von maßgeschneiderten Testamenten und Vorsorgevollmachten.

Gerade die Gestaltung von letztwilligen Verfügungen und Erbverträgen in Patchwork-Familien erfordert große Erfahrung und Kompetenz.

So unterstützen wir Sie, wenn Sie sich als Erbe gegen Pflichtteils- oder Vermächtnisansprüche wehren müssen oder wenn Sie von unbekannten Gläubigern des Erblassers in Anspruch genommen werden. Wir gestalten aber auch mit Ihnen zusammen individuelle Testamente, Erb- und Übergabeverträge, um streitigen Erbauseinandersetzungen vorzubeugen.

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