Bank- und Kapitalmarktrecht
Das Bank- und Kapitalmarktrecht bezieht sich auf jegliche Bankgeschäfte sowie Tätigkeiten, die die Kapitalmärkte betreffen.
Im Bankenrecht werden u.a. die Geschäftsbeziehungen von Banken untereinander sowie die Geschäftsbeziehungen zwischen Banken und ihren Kunden geregelt.
Dies umfasst den Bereich des Bankvertragsrechts, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und darüber hinaus sind auch Handlungen erfasst, die das eigene Konto betreffen.