Arbeitsrecht einschl. Beamtenrecht
Das Arbeitsrecht bildet einen Sonderbereich im Rahmen des Privatrechts und regelt das Spannungsfeld zwischen den Interessen des Arbeitnehmers und Arbeitgebers bzw. zwischen den Interessen einzelner Koalitionen auf Arbeitgeber- bzw. Arbeitnehmerseite.
Es wird unterteilt in das Individualarbeitsrecht und das Kollektivarbeitsrecht, wobei letzteres nochmals in das Koalitionsrecht (Tarifvertragsrecht) und das Recht der Unternehmensmitbestimmung (Betriebsverfassungsrecht bzw. Personalvertretungsrecht) unterfällt. In dieser Hinsicht beraten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.
Das Individualarbeitsrecht lässt sich schlagwortartig als das Recht des Arbeitsvertrages qualifizieren und umfasst dabei alle Regelungen und Rechtsverhältnisse jedes Arbeitnehmers zu seinem jeweiligen Arbeitgeber.
Die Fragestellungen des Individualarbeitsrechts umfassen Problemstellungen von der Stellenausschreibung, der Bewerberauswahl über die Begründung eines Arbeitsverhältnisses bzw. die ordnungsgemäße Befristung eines Arbeitsverhältnisses inklusive dem Recht der Berufsausbildung bis hin zu Abmahnungsstreitigkeiten, urlaubsrechtlichen Streitigkeiten und Kündigungsschutzfragen.
Ebenso vielfältig sind die Fragestellungen, mit denen sich ein Arbeitgeber konfrontiert sieht. Wir beraten Sie gerne und haben dabei stets Ihre betrieblichen Interessen im Blick.