Strafrecht (einschl. Wirtschafts- und Steuerstrafrecht)
Ein einschneidendes Ereignis im Leben ist sicherlich die mit einem Strafverfahren einhergehenden persönlichen Belastung oder Konfrontation mit einer gegen Sie gerichteten Straftat als Opfer.
Gerade in strafrechtlichen Verfahren ist es sehr wichtig, frühzeitig juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen und nicht erst bis zur Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens abzuwarten. Der Erfolg einer Strafverteidigung kann häufig von der frühzeitigen Inanspruchnahme garantierter Rechte abhängig sein, über die der Beschuldigte eines Strafverfahrens oft nicht informiert ist und wird.
Wir gewährleisten Ihnen eine interessengerechte Verteidigung in allen Strafverfahren, aber auch bei Ordnungswidrigkeiten. Durch entsprechende Akteneinsicht bei den Ermittlungsbehörden, die regelmäßig nur über einen Rechtsanwalt erfolgen darf, erörtern wir mit Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten einer angemessenen Verteidigung, um die jeweils beste Strategie im Rahmen einer Freispruch- oder Strafmassverteidigung zu entwickeln.
Aber auch die Vertretung von Opfern einer Straftat nimmt eine immer wichtigere Rolle in Strafverfahren ein. Wir beraten Sie über die rechtlichen Möglichkeiten der Begleitung eines Verfahrens durch die Möglichkeiten des Anschlusses als Nebenkläger. Hierzu gehört auch die Beratung und Vertretung in der Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen gegenüber dem Täter oder Behörden durch die Geltendmachung von Adhäsions- und Zivilansprüchen oder Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz.
Die Gesetzgebung und Rechtsprechung im Wirtschafts- und Steuerrecht wird immer komplizierter und unterliegt einem ständigen Wandel. Ohne fachliche Beratung ist dies heutzutage kaum noch verantwortlich zu bewältigen.
Gerade als leitender Angestellter eines Unternehmens oder als Selbstständiger unterliegen Sie bei der Ausübung Ihres Berufes nicht nur einem erheblichen wirtschaftlichen Risiko, sondern können auch leicht in die ein oder andere strafrechtlich relevante Falle bei ihren unternehmerischen Entscheidungen laufen. Gerade durch Betriebsprüfungen oder durch eine Krise des Unternehmens werden häufig entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Wir bieten Ihnen eine kompetente und interessengerechte Verteidigung in diesen meist komplizierten und umfangreichen Verfahren an. Hierzu gehört selbstverständlich auch die Begleitung und Beratung in parallel anhängigen behördlichen Festsetzungsverfahren, auch unter Einbeziehung steuerlicher Berater.
Aber auch die strafrechtlich vorbeugende Beratung bei Gestaltungsmodellen und im Falle der Krise, gehört zu unserem Aufgabenkreis. Der Sachbearbeiter war jahrelang in einer internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Gestaltungsberatung tätig und verfügt deshalb auch über entsprechend materielle steuer- und wirtschaftsrechtliche Kenntnisse.