Vertragsrecht

Das Vertragsrecht ist Bestandteil des Rechts der Schuldverhältnisse. Aus dem Schuldverhältnis ergibt sich der Anspruch des Gläubigers auf die Leistung und als Kehrseite die Leistungspflicht des Schuldners.

Die Regelungen des rechtsgeschäftlichen Verkehrs haben durch den Gesetzgeber und durch richterliche Rechtsfortbildung, die das Schuldrecht in zahlreichen verschiedenen Lebensvorgängen betreffen, Änderungen erfahren.

Zu den Kernmaterien des Vertragsrechts gehören neben dem Kaufrecht u.a. auch das Leistungsstörungsrecht, der Verbrauchsgüterkauf, das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Maklerrecht sowie die Materie des Leasingrechts.

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