Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Gegenstand des Miet- und Wohnungseigentumsrechts sind Rechtsfragen aus dem Bereich des Wohnraum- und Gewerbemietverhältnisses sowie des Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen.

Ferner zählen die Bereiche:

  • Maklerrecht
  • Nachbarschaftsrecht
  • Pachtrecht
  • Grundzüge des Immobilienrechts

zu den Bereichen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts.

Dabei ist es für uns nicht entscheidend, ob wir Sie als Mieter/Pächter/Vermieter/Verpächter im privaten/gewerblichen Bereich unterstützen oder in Ihrer Eigenschaft als Eigentümer einer Immobilie vertreten. Wir sind sowohl gerichtlich als auch präventiv und gestaltend für Sie tätig.

Zu unserer Expertise zählen die Lösungen von Problemen im Bereich des Mietbeginns, Inhalte eines Mietvertrages, deren Beendigung sowie Ihre Rechte und Pflichten bei Mängeln und Mieterhöhungen. Darüber hinaus erstreckt sich unser Tätigkeitsfeld auf Pacht- und Nachbarschaftsverhältnisse, auch im landwirtschaftlichen Bereich.

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