Familienrecht

Wir unterstützen Sie gern bei der Gestaltung von Ehe- oder Partnerschaftsverträgen anhand Ihrer individuellen (bestehenden oder geplanten) Familienverhältnisse. Die einvernehmliche Regelung von Rechten und Pflichten in Partnerschaft und Ehe schafft Sicherheit und Vertrauen in dem sehr sensiblen innerfamiliären Verhältnis.

Darüber hinaus sind wir die richtigen Ansprechpartner in den Bereichen Trennung, Scheidung sowie Aufhebung und Beendigung von Lebenspartnerschaften. Wir beraten und vertreten Sie umfassend in Umgangs- und Sorgerechtsangelegenheiten.

Unsere Erfahrung und unsere besondere Kompetenz zeigen sich in Unterhaltsstreitigkeiten und Vermögensauseinandersetzungen.

Auch der Ausgleich von Rentenanwartschaften (Versorgungsausgleich) und die Regelung der Verhältnisse bezüglich Ehewohnung und Haushaltsteilung sind Gegenstand unserer Tätigkeiten. Wir stehen Ihnen in der ohnehin schon schweren Zeit mit Rat und Tat zur Seite.

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